MUSIK ER LEBEN
Gemeindeverband Pressbaum, Tullnerbach, Wolfsgraben

Eventdetail

COVID – Aktuelle Bestimmungen 21.Mai 2021

Liebe Musikschüler*innen! Liebe Eltern!

Nachstehend möchte ich euch & Sie über die derzeitigen Bestimmungen informieren:

Derzeit findet Einzelunterricht und Kleingruppenunterricht (bis 8 Teilnehmende) statt, Kooperationen mit den VS finden im Freien statt.

Für den Unterricht indoor und outdoor ist ein Testergebnis, eine Genesung eine CoV-Erkrankung oder eine Impfung notwendig. Näheres dazu siehe unten.

Nach wie vor gibt es die Regelungen zum Tragen einer Maske (s.u.), und sämtliche bekannte Hygienemaßnahmen (Abstand, Lüften, Desinfektion…)

GETESTET
Bei allen Schülerinnen und Schülern gilt der Corona-Testpass als Testnachweis, bzw. gelten bei Volksschulkinder die alle zwei Tage durchgeführten Tests an den Volksschulen. Bei Vorschulkindern besteht keine Testpflicht.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen Antigen-Selbsttest an der Musikschule rechtzeitig vor dem Unterricht unter Aufsicht des jeweiligen Musikschullehrenden durchzuführen. Bzw.: Antigentest einer befugten Stelle, nicht älter als 48 Stunden // PCR Test einer befugten Stelle, nicht älter als 72 Stunden // Nachweis neutralisierender Antikörper für einen Zeitraum von drei Monaten //Test zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird (z.B. Gurgeltest Wien)

GENESEN
Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion, die molekularbiologisch bestätigt wurde.
Ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankten Person ausgestellt wurde.

GEIMPFT
Erstimpfung: ab dem 22. Tag nach der Impfung, nicht länger als drei Monate zurückliegend.
Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf.
Impfstoffe mit nur einer Impfung: ab dem 22. Tag nach der Impfung, nicht länger als neun Monate zurückliegend.

MASKENPFLICHT
Ausgenommen: Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: MNS
Jugendliche u Erwachsene: FFP2-Maske

Beim Spielen eines Blasinstrumentes kann die MN- /FFP2-Maske abgenommen werden.


Mit lieben Grüßen und in Vorfreude auf viel Musik außer- und innerhalb der Schulgebäude ….

…wünscht ihnen einen guten Schuljahresendspurt


Tina Schmidt & das gesamte Musikschulteam!



Info zu Bestimmungen Mai 2021 – PDF