MUSIK ER LEBEN
Gemeindeverband Pressbaum, Tullnerbach, Wolfsgraben

Eventdetail

Elternbrief 23. April 2021

Liebe Eltern, liebe Musikschülerinnen und Musikschüler,

wieder einmal freuen wir uns darauf unsere Musikschüler*innen im Präsenzunterricht begrüßen zu dürfen!

Wie das ab 26. April möglich ist?

Um in der nach wie vor angespannten Situation einen sicheren Unterricht zu ermöglichen, dürfen ausschließlich getestete Musikschüler*innen am Präsenzunterricht teilnehmen.

Sie erhalten von der Hauptfachlehrkraft ein Blatt mit der „einmaligen Bestätigung über das Vorliegen eines negativen Covid-19 Testergebnisses“, das sie bitte der Hauptfachlehrkraft vorher digital übermitteln oder ihrem Kind allerspätestens in den ersten Präsenzunterricht mitgeben.

Welche Testungen & Wie oft?

Das Testergebnis darf zu Beginn des Präsenztreffens nicht älter als 48 Stunden sein, bei PCR-Tests sind es max. 72 Stunden. Achtung: Zu Hause durchgeführte Nasenbohrertests gelten nicht mehr!

Dies bedeutet, dass bei regelmäßiger zweitäglicher Testung (z.B. an Volksschulen) für einen Musikschulbesuch keine weiteren Tests notwendig sind.
Zusätzliche Testungen sind für Schüler*innen notwendig, die im „Schichtbetrieb“ die Schule besuchen. Mo, Mi und Fr 17:00-20:00 gibt es die Möglichkeit in der Teststraße Pressbaum (hier ist auch ein Rachenabstrich möglich). Oder: Es wird ein Testkit in die Musikschule mitgebracht und dieser 15 min vor Unterrichtsbeginn im Beisein der Lehrkraft verwendet.

Darüber hinaus gelten: Eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten erfolgte und abgelaufene SARS-CoV-2 Infektion, sowie ein entsprechendes Ergebnis eines Antikörpertests für einen Zeitraum von drei Monaten, als Nachweis.

Sollten diese Möglichkeiten nicht in Frage kommen, kontaktieren sie bitte die Hauptfachlehrkraft spätestens am Tag vor der Unterrichtsstunde. Nach wie vor kann der Unterricht über Distance Learning stattfinden.

Voraussetzungen, die immer noch aktuell sind, hier zusammengefasst:

• Das Schulhaus dürfen nur Schüler*innen der Musikschule betreten (Ausnahmen sind: Instrumententransport großer Instrumente, Hol- und Bring-Service von Kindergartenkindern und Termine bei einer Lehrkraft mit einer Testung – s.o.)

• Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weiterhin ausgenommen

• Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind verpflichtet, einen herkömmlichen Mund-Nasen-Schutz permanent zu tragen.

• Schülerinnen und Schüler ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sind verpflichtet, dauerhaft eine FFP2 Maske permanent zu tragen.

• Ausnahmen für die Maskenpflicht: – temporär in Unterrichtssituationen, wenn die Unterrichtsausübung andernfalls nicht möglich ist (z.B. Blasinstrumente)
– beim Unterricht im Freien


Mit der Hoffnung, dass diese Maßnahmen eine sinnvolle Übergangsregelung sind und einem Dank für die gute Zusammenarbeit wünscht Ihnen das MS-Team alles Gute, weiterhin viel Gesundheit und allen Musikschülerinnen und Musikschülern einen erfolgreichen, sicheren und freudvollen Präsenzunterricht!

Mit herzlichen Grüßen & einem großen Dankeschön für Ihre Mithilfe

Ihr Musikschulteam

April 21 Elternbrief